Prüf-Termine und gesetzliche Prüfungen
Weitere Prüfungen nach individueller Vereinbarung:
Abgasuntersuchung
Wir bieten Ihnen die Durchführung der Abgasuntersuchung für alle PKW und LKW nach § 47a StVZO in Verbindung mit Anlage VIII und VIIIa.
Abgasuntersuchungen für Krafträder werden im Rahmen der TÜV-Untersuchung vom TÜV-Prüfer durchgeführt.
Seit Januar 2010 ist diese Prüfung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Eine AU-Plakette wird demnach nicht mehr angebracht. Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der festgelegten Abgasnorm bleiben.
Sicherheitsprüfung
Die Sicherheitsprüfung ersetzt die frühere Zwischenuntersuchung bzw. Bremsensonderuntersuchung. Sie ist in Ihrem Umfang begrenzter aber in der Tiefe genauer als die gesetzliche Hauptuntersuchung.
Die SP wird einmal im Jahr, halbjährlich versetzt zur Hauptuntersuchung durchgeführt. Die Zulassung der Kfz-Innung für die Durchführung der Sicherheitsprüfung erhalten nur Fachbetriebe, die sich durch ihre Mitarbeiterausbildung und spezielle Werkstatteinrichtung dafür qualifiziert haben.
Wir prüfen für Sie folgende Fahrzeugbaugruppen:
- Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtung
- Lenkung
- Reifen, Räder
- Auspuffanlage
- Bremsanlage
Die SP-Prüfung ist gültig für:
- Kraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 7,5 to zul. Gesamtgewicht
- Anhänger über 10 to zul. Gesamtgewicht
- Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
Tachoprüfung
Laut § 57 b StVZO müssen Fahrtenschreiber (auch EG-Kontrollgerät genannt) spätestens alle 2 Jahre geprüft werden. Auch bei Austausch oder Reparatur des Tachos, Änderung des Kennzeichens sowie dem Austausch bestimmter Komponenten, die das Wegimpulssignal beeinflussen, muss der Tachograph geprüft werden.
Wir sind berechtigt, diese Prüfungen (digital und analog) durchzuführen und die zugehörige Bescheinigung auszustellen. Die Tachoprüfung kann im Regelfall terminlich mit anderen Untersuchungen zusammengelegt werden.
UVV Ladebordwand
Die jährliche UVV-Prüfung nach BGR 500 hält Ihre Ladebordwand nicht nur in einem Top-Zustand, sondern spart gleichzeitig Zeit und Geld. Auf Wunsch bieten wir die UVV-Prüfung sowie weitere Wartungsarbeiten an.
Die Einhaltung der BGR 500 und die Durchführung der Wartungsarbeiten sind Voraussetzungen für die Anerkennung von Gewährleistungsanträgen für das 2. Jahr der Gewährleistung Ihrer Ladebordwand.
Sollte beim Überprüfen der Ladebordwand festgestellt werden, dass größere Reparaturen nötig sind, werden wir diese nach vorheriger Absprache mit Ihnen durchführen und separat berechnen (z.B. Tausch von Hydraulikschläuchen, Blinkleuchten etc.).
Im Leistungsumfang enthalten sind
- UVV-Prüfung nach BGR 500
- Durchführung aller Wartungsarbeiten
- Ölwechsel
- Abschmieren der Lagerstellen
- Überprüfung des Ölfilters und ggf. Erneuern
Gasprüfung
Wir bieten Ihnen auch eine Gasprüfung nach DIN DVGW G607
für Wohnwagen und Wohnmobile an. Ebenso führen wir die Gasprüfung für gewerblich genutzte Fahrzeuge durch.
Diese Sachkunde berechtigt zur Wartung und Prüfung von Flüssiggasanlagen.
Die gesetzlichen Prüfungen wie SP, 57 b, UVV u. Gasprüfung f. Womo, Wowa u. gewerblich genutzte Fahrzeuge führen wir an allen Werktagen nach Terminvereinbarung aus.